Weiterbildung 2018 bis 2020

Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler, darunter auch die freien Handelsvertreter und Wohnimmobilienverwalter gemäß §34 C der Gewerbeordnung (GewO) regelmäßig in einem Zeitraum von 3 Kalenderjahren 20 Zeitstunden Fach-Fortbildungen absolvieren.

Fortbildung gem. der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) inkl. Zertifikate

In Kooperation mit dem DIN EN ISO 29990:2010 zertifizierten Bildungsträger Deutsche Akademie für Management (DAM) hat Berit Hetzel die gesetzliche Fortbildung inkl. benötigter Zertifikate für den behördlichen Nachweis entsprechend der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nachgewiesen.

Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Ab dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler gemäß §34 C der Gewerbeordnung regelmäßig Fortbildungen absolvieren.